WAS IST REHABILITATIONSSPORT (Reha-Sport)?
Der Rehabilitationssport ist eine ergänzende Leistung zur Rehabilitation, die den gesetzlich Krankenversicherten von ihrer Krankenkasse angeboten wird, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht. Er ist auf Art und Schwere der Behinderung und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt. Sofern Sie unter Beschwerden oder körperlichen Einschränkungen leiden, entscheiden Sie sich für den Rehasport/ Rehabilitationssport.
Der Arzt stellt eine eindeutig formulierte Diagnose. Auf der entsprechenden Verordnung sind zusätzlich Art und Schwere der Funktionseinschränkung sowie Prognose und Begleiterkrankungen festzulegen. Sie bilden die Grundlage bei der Prüfung einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Ihr betreuender Arzt und speziell qualifizierte Übungsleiter gewährleisten die Qualität in Art und Intensität durch enge Abstimmung miteinander. Die Krankenkassen bestätigen
REHABILITATIONSZIEL:
Die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit soll gestärkt werden. Indem Ausdauer und Kraft gestärkt bzw. Koordination und Flexibilität durch spezielle Übungen trainiert werden, gelangen die Patienten zur selbstbestimmten Teilhabe im Alltag und verbessern mit Hilfe des Rehabilitionssport/Reha-Sport ihre Lebensqualität.
Rehabilitationssport/Reha-Sport wird in der Regel für 50 Übungseinheiten verordnet. Diese sind innerhalb von 18 Monaten zu absolvieren. Meist findet die Trainingseinheit 1x pro Woche in einer kleinen Gruppe von max. 15 Teilnehmern statt. Dadurch ist die Kontrolle bei den jeweiligen Übungen und Unterstützung durch den Übungsleiter gewährleistet.
Ob nach einer postoperativen Reha-Maßnahme oder krankengymnastischen Behandlungen, der weiterführende Rehasport/Rehabilitationssport sichert bei regelmäßiger Teilnahme den Behandlungserfolg.
WER KANN REHASPORT/ Rehabilitationssport NUTZEN?
Rehabilitationssport/Reha-Sport kann grundsätzlich in jedem Alter und bei jeder Funktionseinschränkung in Anspruch genommen werden.
Hier finden Sie eine Übersicht über Erkrankungen, die eine Teilnahme am Rehasport/Rehabilitationssport rechtfertigen:
Erkrankungen Orthopädie u.a.:
- Wirbelsäulen-/ Haltungsschäden
- Gelenkschäden und -ersatz
- Osteoporose
Erkrankungen Innere Medizin u.a.:
- Atemwegserkrankungen (Asthma/COPD)
- Diabetes
- Herzsport
Krebserkrankungen:
- Brustkrebserkrankungen
- Prostata- /Blasenkrebserkrankungen
WIE KOMME ICH ZUM REHASPORT?
Rehasport/Rehabilitationssport darf von jedem niedergelassenen Arzt (Orthopäde/Internist etc.) verordnet werden. Die Verordnung (Muster 56) nach §44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit für den Arzt Budget frei.
Die Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger (z.B. Krankenkasse) genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Zusammen mit der Verordnung und Zusage der Kostenübernahme kommen Sie anschließend in eine unserer Trainingsstätten.
Vor Beginn der Teilnahme findet ein Anamnesegespräch zwischen dem Übungsleiter und dem Interessenten statt. Bei diesem Aufklärungsgespräch werden sowohl die Diagnose nebst Begleiterkrankungen als auch entsprechende Informationen zu den jeweiligen Trainingsgruppen besprochen. Dieses Gespräch dient der optimalen Planung und Betreuung.
WELCHE LEISTUNGEN WERDEN ÜBERNOMMEN?
Die Kostenträger übernehmen die Leistungen nach den Rahmenvereinbarungen über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Januar 2011. Diese umfassen i.d.R. 50 Übungseinheiten, die innerhalb von 18 Monaten absolviert werden müssen.
Für Herzsportgruppen gelten 90 ÜE (Übungseinheiten) innerhalb von 24 Monaten. Sofern es sich um internistische Befunde handelt ( z.B. Asthma oder COPD), werden 120 ÜE verordnet, die innerhalb von 36 Monaten zu absolvieren sind.
Bei kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen, die eine längerfristige Durchführung des Übungsprogramms in Eigenverantwortung nicht oder noch nicht möglich machen, kann eine längere Leistungsdauer (mehr als 50 ÜE) notwendig sein, sollte jedoch 120 Übungseinheiten nicht überschreiten.
Diese Leistungen (Rehabilitationssport) können von Vereinen, die im Deutschen Behindertensportverband (DBS) organisiert sind, gewährt werden. Entsprechend sind Verordnungen für Funktionstraining hiervon nicht betroffen.