Dauer und Häufigkeit

Grundsätzlich ist die Verordnung von Reha-Sport/Rehabilitationssport zeitlich begrenzt, bis entweder der Rehabilitant die Übungen selbständig, d.h. ohne ärztliche Überwachung und ohne Übungsleiter durchführen kann oder das Reha-Ziel erreicht ist.

Der Leistungsumfang des Rehabilitationssportes beträgt in der Regel 50 Übungseinheiten (Richtwert), die in einem Zeitraum von 18 Monaten in Anspruch genommen werden können. Folgeverordnungen sind möglich. Müssen aber fachgerecht begründet werden und besteht keine Garantie für eine positive Folgeverordnung.

Bei bestimmten Diagnosen kann bei schweren Verläufen lebenslang Reha-Sport notwendig sein. Bei folgenden Krankheiten kann wegen der häufig schweren Beeinträchtigungen der Mobilität oder Selbstversorgung sowie der erforderlichen komplexen Übungen ein erweiterter Leistungsumfang von insgesamt 120 Übungseinheiten in einem Zeitraum von 36 Monaten (Richtwerte) notwendig sein und bewilligt werden:

1. Infantile Zerebralparese
2. Querschnittlähmung, schwere Lähmungen (Paraparese, Paraplegie, Tetraparese, Tetraplegie)
3. Doppelamputation von Gliedmaßen (Arm/Arm, Bein/Bein, Arm/Bein)
4. Organische Hirnschädigungen durch:
- Schädel-Hirn-Trauma
- Tumore
- Infektion (Folgen entzündlicher Krankheiten des ZNS)
- vaskulären Insult (Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit)
5. Multiple Sklerose
6. Morbus Parkinson
7. Morbus Bechterew (Spondylitis ankylosans)
8. Glasknochen (Osteogenesis imperfecta)
9. Muskeldystrophie
10. Marfan-Syndrom
11. Asthma bronchiale
12. Chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD)
13. Mukoviszidose (zystische Fibrose)
14. Polyneuropathie
15. Dialysepflichtiges Nierenversagen (terminale Niereninsuffizienz).