UMGANG MIT ABLEHNUNG

Bei Ablehnung der Kostenübernahme Ihres Rehasportsantrags sollte überprüft werden, welche der oben aufgeführten Punkte nicht ausreichend dargelegt wurden. Ein Widerspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn im Einzelfall das Funktionsdefizit nachgewiesen werden kann und eine selbständige Durchführung der Übungen noch nicht möglich ist.

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