Was ist Rehasport?
Rehabilitationssport – kurz Rehasport – ist eine ergänzende Leistung zur Rehabilitation. Gesetzlich Versicherte bekommen ihn von der Krankenkasse bezahlt, wenn er medizinisch notwendig ist.
Ziel ist, dass Sie Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination verbessern, Übungen selbstständig in Ihren Alltag übernehmen und so Ihre Gesundheit dauerhaft selbst in die Hand nehmen. Nach einer Operation oder Physiotherapie sichert regelmäßiger Rehasport den Behandlungserfolg.
Wer kann Rehasport bekommen?
Rehasport ist für jedes Alter möglich, wenn eine Erkrankung oder Behinderung Ihre Belastbarkeit im Alltag einschränkt oder einzuschränken droht. Bei uns in Norderstedt bieten wir Rehasport Orthopädie an – also bei Beschwerden an Wirbelsäule, Gelenken, Muskeln und Knochen, etwa:
- Wirbelsäulen- und Haltungsschäden, Bandscheibenvorfall
- Gelenkschäden und Gelenkersatz (Endoprothesen)
- Arthrose, Osteoporose, Rheuma
- Muskelschwäche, Folgen von Verletzungen und Operationen
So kommen Sie zum Rehasport
- Verordnung: Jeder niedergelassene Arzt – Hausarzt, Orthopäde, Internist – darf Rehasport auf dem Formular Muster 56 verordnen. Die Verordnung fällt nicht unter das Heilmittelbudget der Praxis.
- Genehmigung: Sie reichen die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Kasse bestätigt die Kostenübernahme direkt auf dem Formular.
- Anmeldung: Mit der genehmigten Verordnung melden Sie sich bei uns an. Vor dem ersten Training führen wir ein kurzes Aufnahmegespräch zu Ihren Beschwerden und füllen gemeinsam einen Gesundheitsfragebogen aus.
- Training: Meist trainieren Sie einmal pro Woche 45 Minuten in Ihrer festen Gruppe. Ihre Teilnahme bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift.
Was übernimmt die Krankenkasse?
Die Kosten für die genehmigten Übungseinheiten übernimmt die Krankenkasse vollständig – eine Zuzahlung gibt es nicht. Grundlage ist die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining der Rehabilitationsträger. In der Regel werden 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten genehmigt. Bei bestimmten schweren oder chronischen Erkrankungen sind bis zu 120 Einheiten in 36 Monaten möglich. Eine Folgeverordnung ist möglich, muss aber ärztlich begründet werden.
Gerätetraining gehört übrigens nicht zum Rehasport. Rehasport ist Gymnastik und Bewegung in der Gruppe.
Die Krankenkasse hat abgelehnt – was nun?
Prüfen Sie zusammen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, ob die Verordnung alle wichtigen Angaben enthält: eine genaue Diagnose mit Art und Schwere der Funktionseinschränkung und ein konkretes Rehabilitationsziel. Ein Widerspruch hat gute Chancen, wenn die Einschränkung im Einzelfall belegt ist und Sie die Übungen noch nicht selbstständig durchführen können. Wir helfen Ihnen gern dabei – sprechen Sie uns an.