Informationen für Ärztinnen und Ärzte
Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports ganzheitlich auf Menschen mit krankheitsbedingten Einschränkungen oder drohender Behinderung. Ihre Verordnung auf Muster 56 ist budgetneutral – sie fällt nicht unter die Heilmittel-Richtlinie.
Was die Verordnung enthalten sollte
Die Verordnung ist Grundlage für die Prüfung durch den Kostenträger. Damit sie ohne Rückfragen genehmigt wird, sind diese Angaben wichtig:
Diagnose mit Funktionseinschränkung
Diagnose nach ICD-10 und – entscheidend – Art und Schweregrad der Funktions- oder Belastungseinschränkung, dazu Prognose, Begleiterkrankungen und vor allem Kontraindikationen. Hilfreich für uns sind auch relevante Befunde.
Rehabilitationsziel
Das Ziel ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte einen überprüfbaren Zustand beschreiben, z. B. Schmerzreduktion, verbesserte Beweglichkeit und Muskelkraft, Sturzprophylaxe, Altersmobilität oder optimale Nutzung einer Endoprothese.
Umfang und Häufigkeit
In der Regel 50 Übungseinheiten in 18 Monaten, meist ein- bis zweimal pro Woche. Bei bestimmten Erkrankungen (z. B. MS, Morbus Parkinson, Morbus Bechterew, Polyneuropathie, COPD) sind bis zu 120 Einheiten in 36 Monaten möglich.
Rehabilitationssportart
Bei uns: Gymnastik in der orthopädischen Gruppe. Gerätetraining ist keine Rehasportart und wird von den Kostenträgern nicht übernommen.
Unser Angebot
Wir bieten Rehasport Orthopädie im Gesundheits- und Sportpark Norderstedt an: feste Gruppen mit höchstens 15 Teilnehmenden je Übungseinheit, geleitet von Übungsleitern mit Rehasport-Lizenz. Vor Beginn erheben wir mit jedem Teilnehmenden eine Anamnese und berücksichtigen Ihre Angaben zu Kontraindikationen.
Gern schicken wir Ihrer Praxis Informationsmaterial oder Wegweiser für Ihre Patientinnen und Patienten. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: 040 22 86 92 16.