Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Fragen Sie uns einfach.
Brauche ich eine Verordnung?
Ja. Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, brauchen Sie eine ärztliche Verordnung auf dem Formular Muster 56, die Ihre Krankenkasse genehmigt hat. Haben Sie noch keine, beraten wir Sie gern, wie Sie dazu kommen.
Kostet mich der Rehasport etwas?
Mit genehmigter Verordnung nicht – die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Übungseinheiten vollständig.
Kann ich vorher ein Probetraining machen?
Ja, Sie können einmal unverbindlich zur Probe mittrainieren. Bitte melden Sie sich vorher bei uns an, damit wir einen Platz in der passenden Gruppe für Sie reservieren.
Wie läuft der erste Termin ab?
Vor Ihrem ersten Training führen wir ein kurzes Aufnahmegespräch und füllen gemeinsam einen Gesundheitsfragebogen aus. So kennen Übungsleiterin oder Übungsleiter Ihre Beschwerden und können die Übungen anpassen. Das Gespräch ist auch telefonisch möglich.
Wie oft und wie lange trainiere ich?
In der Regel einmal pro Woche 45 Minuten in Ihrer festen Gruppe. Die genehmigten Einheiten – meist 50 – können Sie innerhalb von 18 Monaten nutzen.
Was ziehe ich an?
Bequeme Sportkleidung und ein sauberes Paar Hallenschuhe, das Sie nicht auf der Straße getragen haben. Bringen Sie bitte ein großes Handtuch für die Matte mit.
Darf ich etwas zu trinken mitbringen?
Gern – nur bitte keine Glasflaschen, wegen der Bruchgefahr.
Warum ist Pünktlichkeit so wichtig?
Das Aufwärmen zu Beginn der Stunde beugt Verletzungen vor. Wer pünktlich kommt, trainiert sicherer und stört die Gruppe nicht.
Findet an Feiertagen Rehasport statt?
Nein, an gesetzlichen Feiertagen fällt der Rehasport aus.
Wie bestätige ich meine Teilnahme?
Sie bestätigen jede Teilnahme mit Ihrer Unterschrift. Das brauchen wir, damit wir die Einheiten mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können.
Meine Daten haben sich geändert – was tun?
Bitte teilen Sie uns eine neue Adresse, Telefonnummer oder einen Kassenwechsel möglichst schnell mit – per E-Mail, Brief oder direkt beim Training.
Was passiert, wenn meine Verordnung ausläuft?
Wir erinnern Sie rechtzeitig. Wenn Ihr Arzt eine Folgeverordnung ausstellt und die Kasse sie genehmigt, können Sie nahtlos weitertrainieren.